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Statement zur Kommentierung der niedersächsischen SPD zum Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

Portrait of Swantje

Swantje Michaelsen

1 min Lesezeit

9. April 2024

In der politischen Debatte sind sich alle einig: Niemand darf im Rausch Autofahren und die Verkehrssicherheit darf nicht gefährdet werden. Daran muss sich unsere politische Entscheidung am Ende messen.

Bisher wurden Konsument*innen pauschal über die Regelungen im Straßenverkehr kriminalisiert, und zwar unabhängig davon, ob sie im zeitlichen Zusammenhang mit einer Autofahrt konsumiert hatten und Einschränkungen vorlagen oder nicht. Diese Regelungen waren auch ohne Legalisierung nicht zielführend.

Die Festlegung eines höheren Grenzwertes ist nötig, da sich THC, anders als Alkohol, im Körper anlagert und auch noch Tage bis Wochen nach dem Konsum messbar bleibt, wenn jegliche Wirkung bereits lange abgeklungen ist.

Politisch muss jetzt entschieden werden, auf welcher Höhe wir einen sogenannten Gefahrengrenzwert festlegen und welches Risiko wir als Gesellschaft bereit sind einzugehen. Die vorgeschlagenen 3,5 ng/ml THC im Blutserum sind ausdrücklich konservativ berechnet. Unterhalb dessen ist von keinen Einschränkungen in der Fahrtüchtigkeit auszugehen, das geht aus den Ergebnissen der Arbeitsgruppe im Bundesverkehrsministerium hervor.


Hintergrund:
Auf Bundesebene diskutieren wir aktuell die erstmalige Festlegung eines THC-Grenzwertes im Straßenverkehrsgesetz, wie es das Cannabisgesetz vorsieht. Die aktuell noch gültigen 1,0 ng/ml THC im Blutserum sind ein Ergebnis der Rechtsprechung und entsprechen dem niedrigsten sicher nachweisbaren Wert.