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Demokratie schützen, GG §21 nutzen – warum ich für ein AfD-Verbotsverfahren bin

Portrait of Swantje

Swantje Michaelsen

2 min Lesezeit

16. Oktober 2024

Ein Parteiverbotsverfahren hat in Deutschland – zu Recht! – hohe Hürden und kann nur von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat beantragt werden. Andererseits: aus guten Gründen gibt uns das Grundgesetzt in §21 genau diese Möglichkeit: um die Demokratie zu schützen.

Die AfD wird seit 2021 vom Bundesverfassungsschutz beobachtet und ist in einigen Ländern bereits als gesichert verfassungsfeindlich eingestuft. Erst vor wenigen Wochen hat uns die Eröffnungssitzung des Thüringer Landtags unter Leitung des Alterspräsidenten aus der AfD-Fraktion gezeigt: wenn die AfD Macht im Parlament bekommt, nutzt sie diese, um demokratische Verfahren kaputt zu machen.

Die AfD macht kein Geheimnis aus ihrer verfassungsfeindlichen Haltung. Sie nutzt die Demokratie und Spielregeln des Parlamentarismus, um beides von innen heraus verächtlich zu machen und zu zersetzen. Und auch in ihren Inhalten steht die AfD eben nicht auf dem Boden des Grundgesetzes: Im Bundestag kann man jede Woche erleben, dass ihre Abgeordneten demokratische Grundpfeiler wie die Menschenwürde oder das Diskriminierungsverbot offen angreifen. Es gibt inzwischen unzählige Zitate, in denen AfD-Politiker*innen den Nationalsozialismus verharmlosen. Auch im Bundestag werden immer wieder NS-Parolen in Reden eingebaut.

Das Treffen einiger AfD-Politiker*innen in Potsdam, aus dem unter anderem Deportationspläne an die Öffentlichkeit gelangten, hat Anfang des Jahres tausende Menschen in Deutschland mobilisiert. Im ganzen Land waren riesige Demonstrationen für die Demokratie und gegen Rechtsextremismus die Folge, bei denen sich die demokratischen Parteien gemeinsam engagiert haben. Das hat vielen von uns Hoffnung gemacht und gezeigt, wie wichtig eine starke Zivilgesellschaft in einer Demokratie ist. Wir kämpfen schon lange für das Demokratiefördergesetz, damit zivilgesellschaftliche Organisationen gestärkt werden. Denn eine „wehrhafte Demokratie“ besteht vor allem aus starken, resilienten und engagierte Demokrat*innen, die sich in ihrem Alltag für ein Miteinander in eine vielfältigen Gesellschaft einsetzen.

Gleichzeitig: aus gutem Grund haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes uns die Möglichkeit für ein Parteiverbotsverfahren an die Hand gegeben. Sie wussten, dass es schwierig, vielleicht unmöglich ist, Verfassungsfeinde „inhaltlich zu stellen“ oder mit eingeübten Verfahren zu bekämpfen. Denn diese Verfassungsfeinde wissen die Spielregeln der Demokratie zu nutzen.

Ich halte es für richtig, dass der Bundestag endlich das Recht nutzt, das er hat und ein Verbotsverfahren gegen die AfD einleitet. Deshalb unterstütze ich den Antrag für die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit.

-> zum Antrag