
Die Strategie würdigt die große Bedeutung des Fußverkehrs für unser Verkehrssystem und hebt ihn erstmals politisch auf die Bundesebene. Das ist für die Sichtbarkeit des Zufußgehens von großer Bedeutung, auch wenn die konkrete Zuständigkeit für die Einrichtung und Ausweisung von Fußverkehrsinfrastruktur bei den Kommunen und Ländern liegt – dafür hat der Bund den Kommunen zuletzt mit der Straßenverkehrsrechtsreform bedeutende neue Handlungsspielräume übertragen und die Förderung der aktiven Mobilität erstmals deutlich erleichtert.
Die Bundesregierung stärkt mit der Strategie den Fußverkehr weiter strukturell, indem sie sich vornimmt eine Stiftungsprofessur für den Fußverkehr sowie Angebote für Aus- und Weiterbildung von Planer*innen neu zu fördern. Wie erstmals in dieser Legislatur begonnen, sollen auch Modellprojekte für Fußverkehrsinfrastruktur weiter aus Bundesmitteln finanziert werden.
In dieser Legislatur haben wir mehr denn je von Bundesebene für den Fußverkehr geschafft – und das ist mit Blick auf die zuletzt gestiegenen Unfallzahlen unter Zufußgehenden auch besonders wichtig. Erstmals hat der Bund eigene Haushaltsmittel für Infrastrukturmaßnahmen für den Fußverkehr bereitgestellt. Wir haben ermöglicht, dass gemeinsame Rad- und Fußverkehrsprojekte (z.B. eine Rad- und Fußverkehrsbrücke) einfacher und unbürokratischer gemeinsam über Bundesmittel finanziert werden können. Und mit der Strategie schaffen wir über die Legislatur hinaus ein klares Bekenntnis, dass der Fußverkehr auch den Bund angeht und legen den Grundstein für eine weitergehende strukturelle Förderung.
Hier geht’s zur beschlossenen Fußverkehrsstrategie der Bundesregierung.