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EU-Führerscheinrichtlinie

Portrait of Swantje

Swantje Michaelsen

1 min Lesezeit

15. Dezember 2023

Bild EU-Führerscheinrichtlinie

Die EU-Verkehrsminister*innen haben sich darauf geeinigt die gesundheitlichen Kriterien bei jeder Verlängerung des Führerscheins, also alle 15 Jahre mit Selbsttest oder ärztlicher Untersuchung zu überprüfen. Ich freue mich über diese klare Position im Rat und macht Hoffnung für die anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und EU-Parlament. Das ist eine gute Nachricht für die Verkehrssicherheit.

Das statistische Bundesamt hat passend dazu gerade wieder neue Zahlen veröffentlicht: nach Fahranfänger*innen sind Senior*innen die zweit größte Risikogruppe, wenn man die gefahrenen Kilometer (nehmen im Alter ab) mit der Unfallbeteiligung (nimmt im Alter zu) ins Verhältnis setzt. Ab 65 Jahren erhöht sich das Unfallrisiko statistisch gesehen deutlich. Menschen ab 65 sind deutlich häufiger Hauptverursachende bei Unfällen mit Verletzten oder Getöteten. Bei Autofahrenden über 75 Jahren sogar in drei Viertel der Fälle.

Aus diesem Grund gibt es in vielen Europäischen Staaten bereits lange umgesetzte Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung der Fahreignung. Auch hier in Deutschland würde es helfen das geltende Recht umzusetzen. Inhaltlich wird sich mit der Entscheidung in Brüssel also nichts ändern: In der Fahrerlaubnisverordnung sind bereits die gesundheitlichen Voraussetzungen zum Fahren eines Autos, Motorrads, LKWs oder Busses festgelegt. Für Menschen mit Bus und LKW-Führerscheinen sind ärztliche Untersuchungen zur gesundheitlichen Eignung im Übrigen schon lange umgesetzte Praxis.