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Geschafft: Bürokratieentlastung für Kommunen durch die vollständige Digitalisierung von Parkausweisen

Portrait of Swantje

Swantje Michaelsen

2 min Lesezeit

14. Oktober 2024

Auch kleine Schritte brauchen hier im Bundestag manchmal einen langen Atem: Letztes Jahr wurden wir von Stefan Ziller aus dem Abgeordnetenhaus Berlin darauf aufmerksam gemacht, dass die Antragstellung von Bewohnerparkausweisen in den Ländern wegen einer fehlenden Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz (StVG) nur teilweise digitalisiert ist.

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Schon jetzt gibt es in vielen Kommunen Bewohnerparkzonen – und es werden noch viel mehr werden, weil das mit der neuen StVO leichter möglich ist.

Zwar können in vielen Bundesländern Anwohnerparkausweise online beantragt werden. Doch nach der Antragstellung geht es in den Verwaltungen analog weiter, weil bisher eine Schnittstelle für den Abruf der Daten zu Fahrzeug und Halter*in aus dem Zentralen Fahrzeugregister fehlte. Für Bürger*innen bedeutet das: Wenn sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, müssen sie bisher eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Behörde einreichen, obwohl dem Staat, hier dem Kraftfahrbundesamt (KBA), die erforderlichen Daten eigentlich vorliegen. Für die Verwaltung bedeutet das: Der Antrag muss ausgedruckt und geprüft werden, für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises müssen die Daten dann händisch wieder ins System übertragen werden. Aufs Jahr im ganzen Land gesehen werden dadurch erhebliche Kosten bei den Verwaltungen verursacht und die Zeit der Menschen unnötig beansprucht.

Ich habe mich daher schon letztes Jahr im Zuge der Verhandlungen für die Reform des Straßenverkehrsgesetzes für eine Anpassung der erforderlichen Paragrafen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) eingesetzt und konnte auch die Zustimmung meiner beiden Kollegen von SPD und FDP gewinnen. Aber aus mir unbekannten Gründen wollte das Bundesministerium für Digitales (!) und Verkehr (BMDV) diese Anpassung nicht, und so gab es auch keine Zustimmung bei den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von SPD und FDP. Im Zuge der Verhandlungen zum Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) haben wir in diesem Sommer nochmal einen Anlauf unternommen und diesmal konnte sich dann auch das BMDV für unseren Vorschlag erwärmen. Mit §70 des Bürokratieentlastungsgesetzes und der entsprechenden Verordnung wird der medienbruchfreie Parkausweis endlich möglich.

Auch das ist Teil meiner Arbeit hier im Bundestag: Beharrlich auch die etwas nerdigen Themen vorantreiben, mich für Digitalisierung einsetzen, um das Leben der Menschen in unserem Land etwas besser zu machen und Kommunen zu entlasten.