Wir brauchen dringend eine gerechte und sichere Neuregelung für die Teilnahme am Straßenverkehr von Menschen, die Cannabis konsumieren. Das heißt, wir müssen politisch einen THC-Grenzwert sowie neue Vorgaben für die Anordnung von Medizinisch-Psychologischen-Untersuchungen (MPU) festlegen. Beides muss parallel zum Gesetzgebungsprozess zur Cannabislegalisierung passieren und ich hätte mir dafür bereits – zusammen mit dem Gesetz zur Legalisierung – einen klaren Vorschlag aus dem Bundesverkehrsministerium gewünscht.
Selbstverständlich soll auch zukünftig niemand im Rausch Autofahren dürfen.
Aber das Straßenverkehrsgesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung kriminalisieren Cannabiskonsum über die Hintertür. Mit der aktuellen Regelung wird Cannabis-Konsum bei Verkehrskontrollen nämlich auch dann mit Führerscheinentzug und teuren MPUs bestraft, wenn keinerlei Wirkung vorliegt oder Menschen lediglich Cannabis bei sich führen.
Daher brauchen wir einen neuen, politisch festgelegten Gefahrengrenzwert. Unser Vorschlag dafür ist ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Zudem müssen die Regeln für die allgemeine Fahreignung denen zu Alkohol angeglichen werden, damit Menschen, die Cannabis-Konsum und Autofahren trennen, nicht weiter pauschal die Fahrtauglichkeit abgesprochen wird.
Wir fordern weiterhin den Bundesverkehrsminister Volker Wissing auf, einen Vorschlag für einen THC-Grenzwert im Straßenverkehrsgesetz vorzulegen. Ansonsten werden wir das, wenn nötig, im parlamentarischen Verfahren in der Ampel klären.
Hier könnt ihr nachlesen, wofür wir uns konkret einsetzen:
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