Es ist ein dickes, altes Brett, dass sich Cem Özdemir und sein Bundeslandwirtschaftsministerium vorgenommen haben: Das Bundeswaldgesetz aus dem Jahr 1975 wird erstmals grundlegend novelliert. Der entscheidende Perspektivwechsel hierbei ist, den Wald umfassend in allen seinen Funktionen zu denken. Somit wird der Wald nicht mehr primär von seinem wirtschaftlichen Nutzen her betrachtet, sondern auch seine Bedeutung für den Natur- und Klimaschutz und die Erholung der Menschen.
Anfang des Jahres äußerten Fahrradverbände wie der ZIV (Zweirad-Industrie-Verband) noch Bedenken angesichts der geplanten Novelle. Denn in den Fachreferaten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gab es Überlegungen, das Radfahren im Wald auf als „geeignet“ eingestufte Wege zu beschränken. Der nun in der Ressortabstimmung befindliche Referentenentwurf bezieht die Perspektive der Fahrradverbände mit ein. Auf Radfahrerinnen im Wald kommen im aktuellen Gesetzesentwurf erstmal keine Veränderungen zu. Radfahren ist weiterhin auf allen Waldwegen erlaubt, was die Nutzung des Waldes für sportliche Aktivitäten und Erholung sichert. Die Fahrradverbände unterstützen inzwischen den Gesetzentwurf gemeinsam mit Naturschutzverbänden und weiteren Stakeholdern.
Für den Radverkehr auch relevant: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass angelegte Wege auf digitalen Plattformen wie Komoot oder Strava im Nachhinein von den Plattforminhaberinnen entfernt werden müssen, falls die Waldbesitzerinnen begründeten Einspruch erheben. Damit soll verhindert werden, dass der Wald durch Querfeldeinfahren und wild angelegte Wege weiter geschädigt wird. Ein wichtiges Ziel ist außerdem, dass Waldtiere in sensiblen Gebieten nicht zusätzliche beunruhigt werden. Den Radfahrer*innen, die auf diesen Plattformen Wege erstellt haben, drohen aber keine Konsequenzen.