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StVZO-Novelle & Fahrradanhänger: Eine Novelle mit Gewicht

Portrait of Swantje

Swantje Michaelsen

2 min Lesezeit

15. August 2024

Update zu den Vorgaben fürs Fahrrad in der StVZO:

Das Bundesverkehrsministerium überarbeitet gerade die Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO) und hatte strenge Gewichtslimits für Fahrradanhänger und erhöhte Anforderungen für Fahrradbremsen erwogen (wir hatten im August-Newsletter dazu berichtet). Wir Grüne haben dagegen protestiert und das mit Erfolg.

Das Bundesverkehrsministerium plant nun keine eigenen Gewichtslimits für in Deutschland zugelassene Fahrradanhänger mehr und nimmt auch Abstand von den Plänen, verschärfte Anforderungen an Fahrradbremsen zu stellen. Ich habe ein Informationsgespräch beim Verkehrsministerium zu den Inhalten der StVZO angefragt und werde weiter über die StVZO berichten.

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Neben dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschäftigt mich schon seit einigen Monaten die neue Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Diese wird derzeit im Ministerium erarbeitet und soll auch Vorgaben zur Neuzulassung von Fahrrädern enthalten. Für mich ist klar, dass neue Vorgaben für Fahrräder und Fahrradanhänger keine Hürden für die Fahrradnutzung aufbauen dürfen. Es muss zum Beispiel möglich sein, wie bisher zwei Kinder in einem Fahrradanhänger zu transportieren. Denn Transport von Kindern mit dem Fahrrad ist sicher – das gilt insbesondere für den Transport im Fahrradanhänger. Der Gamechanger für die Sicherheit von Radfahrer*innen liegt für mich eindeutig in sicherer Infrastruktur – die Ausstattung von Fahrrädern ist dagegen kein drängendes Problem.

Im Frühjahr haben wir jedoch erfahren, dass das Ministerium neue, strikte Vorgaben für Fahrradanhänger ab einer Gesamtmasse von 50 Kilogramm plant. Wir haben das kritisiert und konnten eine Erhöhung auf 60 kg Gesamtmasse erreichen, wenn der Fahrradanhänger auf Höhe der Hinterradachse befestigt ist. Das ist schon bei der Mehrheit der heute gebräuchlichen Anhänger der Fall, Hersteller sprechen von rund 95% der Anhänger.

Scheinbar geht es hier um Kleinigkeiten, aber sie machen für den Alltagsradverkehr einen riesigen Unterschied. Ein striktes Gewichtslimit von 50 kg hätte das Aus für die bei Familien sehr beliebten Kinderanhänger mit zwei Sitzen bedeutet, zumindest in kostengünstigen Varianten. Das konnten wir Grünen schon einmal abwenden und setzen uns jetzt weiter für eine gute StVZO-Novelle ein. Gemeinsam mit meinen Kollegen von SPD und FDP habe ich ein Fachgespräch mit dem Ministerium zum Gewichtslimit von 60 kg und den weiteren Vorgaben der StVZO angefragt.