„Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: regelwidriges Gehwegparken darf nicht länger überall geduldet werden. Das ist eine gute Nachricht für den Fußverkehr und die Barrierefreiheit! Den Klagenden aus Bremen wurde damit auch in dritter Instanz insofern Recht gegeben, dass sie als Anwohnende ein Anrecht auf hindernisfreie Gehwege haben. Jetzt sind die zuständigen Behörden gefragt, vor Ort an den entsprechenden Stellen regelwidriges Gehwegparken zu unterbinden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dies jedoch dahingehend abgeschwächt, dass dieses Recht von Anwohnenden nur vor ihren Häusern und sogar nur auf ihrer Straßenseite geltend gemacht werden kann. Diese starke räumliche Einschränkung zeigt: die Rechte des Fußverkehrs müssen weiter auch von politischer Seite gestärkt werden. Zeit für die bundesweite Fußverkehrsstrategie!“