Im Oktober ist die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Aktuell arbeiten Ministerium und Länder an der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO), denn die konkretisiert die Maßnahmen aus der StVO und gibt klare Handlungsanweisungen. Deshalb wollten viele Kommunen auf die VwV-StVO warten, ehe sie auf Basis der neuen StVO Zebrastreifen oder Radspuren anordnen.
Das ist verständlich, aber aus Sicht vieler Expert*innen gar nicht nötig: Die StVO liefert bereits die entscheidende Rechtsgrundlage für solche Maßnahmen. Unsere Straßen sind leider vielerorts nicht sicher genug: Jede Verletzte, jeder Tote ist einer zu viel. Kommunen sollten daher jetzt handeln, statt auf die VwV-StVO zu warten. Ich sehe besonders die großen Städte, die mehr Ressourcen und Personal haben, hier in der Pflicht.
Vorbereitung statt Stillstand
Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) soll die VwV-StVO in einigen Monaten vorliegen, aktuell wird für März geplant. Falls eure Kommune unbedingt darauf warten will: vorbereiten könnt ihr euch trotzdem schon jetzt! Zum Beispiel kann die Kommune sich Gedanken machen, wie sie Radverkehr in der Kommune fördern möchte oder an welchen Stellen Tempo 30 angeordnet werden kann.
Bei Tempo 30 an Schulwegen kann das z.B. bedeuten, zu überprüfen, welche Wege Schüler*innen nutzen. In der Onlinekonferenz der Initiative „Lebenswerte Städte“ hat eine Referentin des BMDV darauf hingewiesen, dass dabei Schulwegpläne eine Rolle spielen können (vgl. Leitfaden der Bundesanstalt für Straßenwesen). Wenn in einer Kommune solche Schulwegpläne schon vorliegen, können diese genutzt werden, um wichtige Wege zu identifizieren.
Die Reform des Straßenverkehrsrechts ist endlich da – und jetzt liegt es an uns, diese Chancen zu nutzen. Für sichere, lebenswerte Städte und Gemeinden. Für die Menschen vor Ort.
Packen wir’s an!