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Artikel

Wahlrechtsreform

Portrait of Swantje

Swantje Michaelsen

2 min Lesezeit

13. August 2024

Das bisherige Wahlrecht hatte ein ungelöstes Problem: der Bundestag wurde über die Jahre immer größer. Denn wenn eine Partei (und das betrifft nicht nur aber insbesondere die CSU) in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen Mandate zustehen, erhalten andere Parteien ebenfalls mehr Mandate, damit das Verhältnis der Parteien gewahrt bleibt. So ist der Bundestag im Lauf der Jahre von 598 Mitgliedern auf rund 720 Mitglieder angewachsen.

Darüber wurde seit mindestens 10 Jahren diskutiert und keine Koalition konnte sich bisher auf eine Reform einigen – denn eine solche Reform bedeutet eben auch, dass bei der folgenden Wahl weniger Abgeordnete in den Bundestag einziehen. Der Ampel ist es im letzten Jahr endlich gelungen, eine Reform zu beschließen, die den Bundestag auf die feste Zahl von 630 Abgeordneten verkleinert – gegen den erbitterten Widerstand der Union. Union und Linke hatten dann auch vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt – jetzt liegt das Urteil vor und bestätigt, dass unsere Reform in weiteren Teilen verfassungskonform ist.

2025 wird also nach neuem Wahlrecht gewählt und das bedeutet:

  • der Bundestag wird verkleinert und zukünftig genau 630 Abgeordnete haben
  • die Zweitstimme ist die entscheidende Stimme: sie bestimmt, wie stark die Parteien im Bundestag vertreten ist. Damit stärken wir das Verhältniswahlrecht.
  • Natürlich gibt es weiterhin Direktmandate, aber jede Partei erhält nur so viele, wie ihr nach Zweitstimmen auch zustehen. Überhang und Ausgleichsmandate gibt es nicht mehr.
  • nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt die Grundmandatsklausel nun doch erhalten, denn nur damit ist die 5%-Hürde verfassungskonform. Das bedeutet: jede Partei, die mindestens 3 Direktmandate erringt, zieht in den Bundestag ein, auch wenn sie weniger als 5% der Stimmen erhält. Als Grüne wollten wir die Grundmandatsklausel sowieso erhalten, konnten das aber bei FDP und SPD nicht durchsetzen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht für Klarheit gesorgt.

Es ist ein gutes Ergebnis: Der Bundestag wird kleiner und die Arbeitsfähigkeit damit gesichert. Alle Parteien sind von der Verkleinerung gleichermaßen betroffen. Das Verhältniswahlrecht wird gestärkt.