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Pressemitteilung

Neue Spielräume im Straßenverkehrsrecht: Ein Meilenstein für sichere und nachhaltige Mobilität

Portrait of Swantje

Swantje Michaelsen

3 min Lesezeit

5. Juli 2024

Statements von Swantje Michaelsen MdB

„Die StVO wurde schon oft novelliert, aber diese Novelle ist etwas Besonderes und ein großer Erfolg grüner Politik. Viele der bisherigen Hürden und Nachweispflichten für den Radverkehr, den ÖPNV und den Fußverkehr werden abgebaut. Bei Tempo 30 gibt es Erleichterungen. Erstmals werden die neuen Möglichkeiten des Straßenverkehrsgesetzes genutzt, das vor wenigen Woche grundlegend modernisiert wurde. Damit geben wir Kommunen endlich mehr Spielraum, um Kinder auf dem Weg zur Schule besser zu schützen oder Bussen eine eigene Spur zuzuweisen.“

„An die Kommunen werden heute hohe Erwartungen gestellt, sie müssen mehr können als nur Auto. Viele Menschen wollen, dass Radfahren sicher ist, dass Kinder eigenständig zur Schule gehen können, dass der ÖPNV funktioniert. Viele Kommunen aus dem ganzen Land wenden sich seit Jahren an uns, damit sie von der Bundespolitik mehr Spielraum erhalten. Mit der StVO-Novelle bekommen die Kommunen dafür jetzt Handlungsmöglichkeiten: Sie können mit der neuen StVO ein Quartier städtebaulich entwickeln und dafür einen Radweg anordnen. Sie können klimafreundliche Mobilität stärken und dafür dem Bus eine eigene Spur geben. Sie können einen Zebrastreifen anlegen, um einen Schulweg sicher zu machen. Wir hoffen, dass die Kommunen von diesen neuen Möglichkeiten rege Gebrauch machen – viele Menschen warten darauf.“

„Die Modernisierung des Straßenverkehrsrechts ist eines der wichtigsten verkehrspolitischen Anliegen von uns Bündnisgrünen in dieser Wahlperiode. Mit neuen Zielen im Straßenverkehrsgesetz beenden wir nach mehr als 100 Jahren die alleinige Ausrichtung des Straßenverkehrsrechts auf die Flüssigkeit des Autoverkehrs. Endlich haben die Kommunen eine Rechtsgrundlage, um Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung in der Verkehrsplanung zu priorisieren.“

Hintergrund

Das Straßenverkehrsgesetz hat bisher grundlegende Reformen der nachgeordneten StVO verhindert. Denn bis vor wenigen Wochen standen allein die Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs im Zentrum des Straßenverkehrsrechts, d.h. der möglichst reibungslose Verkehrsfluss des Autos. Rad, Fußverkehr und der ÖPNV konnten hingegen von den Städten und Gemeinden nicht gezielt gefördert werden. Das war spürbar im Alltag der Menschen, z.B. an Radwegen, die im Nichts enden, Bussen, die im Stau stehen, oder den langen Umwegen zum nächsten Zebrastreifen.

Im Juni haben Bundestag und Bundesrat ein neues Straßenverkehrsgesetz beschlossen. Klima- und Umweltschutz, städtebauliche Entwicklung und Gesundheit wurden als neue, zusätzliche Hauptziele ins Gesetz aufgenommen. Das eröffnet größere Spielräume für die Gestaltung des Verkehrs vor Ort. Nun steht die zugehörige StVO-Novelle im Bundesrat auf der Tagesordnung. Bei der StVO-Novelle wird der neue Rechtsrahmen erstmals genutzt: Es wird nun deutlich leichter für Kommunen, Platz fürs Rad, den Bus oder Menschen zu Fuß zu schaffen. Auch bei Tempo 30 und der Parkraumbewirtschaftung gibt es mehr Möglichkeiten.

Mit dem Gesetz haben wir auch eine Grundlage für künftige Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) geschaffen. Ein Bundesverkehrsminister/eine Bundesverkehrsministerin kann z.B. in Zukunft den Kommunen mehr Möglichkeiten bei Tempo 30 geben. Es ist deutlich leichter, eine Verordnung zu ändern, als ein Gesetz neu auszurichten.