Für die aktuellen Debatten um die Verkehrswende ist das Ergebnis des deutschen Verkehrsgerichtstags eine gute Nachricht: der Verkehrsgerichtstag spricht eine klare Empfehlung aus, das Straßenverkehrsrecht zu reformieren. Kommunen sollen durch neue Ziele im StVG und eine Reform der StVO Paragraf 45 Absatz 9 mehr Handlungsspielraum bekommen. Das ist sehr gut und absolut überfällig. Insbesondere da der Minister in seiner Rede beim Verkehrsgerichtstag diese Reform infrage gestellt und lediglich eine Prüfung angekündigt hat.
Dabei sieht der Koalitionsvertrag eine Reform des Straßenverkehrsrechts und die Verankerung der Ziele Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung ausdrücklich vor.
DerBundesverkehrsminister ist jetzt gefordert, eine entsprechende Reform des StVG und der nachgelagerten StVO schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.
Die Kommunen brauchen mehr Spielraum, um ihre öffentlichen Räume anders zu gestalten und u.a. bessere Radwege anzubieten. Das verbessert die Lebensqualität in den Kommunen, erhöht die Verkehrssicherheit und nützt dem Klimaschutz.