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Pressemitteilung

Klimaschutzsofortprogramm

Portrait of Swantje

Swantje Michaelsen

2 min Lesezeit

19. Juli 2022

Mit den Maßnahmen, die der Bundesverkehrsminister für das Sofortprogramm vorgeschlagen hat, können die Klimaziele nicht erreicht werden.

Es ist erfreulich, dass der Minister in der Stärkung des Radverkehrs großes Potenzial erkennt - zu recht! Umfragen wie Fahrradmonitor oder ADFC-Fahrradklimatest zeigen: viel mehr Menschen würden Rad fahren, wenn es gute, lückenlose Radinfrastruktur gäbe. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass der Bund die erfolgreichen Programme zur Förderung der Radinfrastruktur verstetigen will und im Sofortprogramm eine Ausbauinitiative ankündigt. Auch der Ansatz aus dem Begleit-Gutachten, Kommunen kurzfristig bei Planung und Umsetzung mit Personal zu unterstützen, ist gut.

Aber: für diese Pläne, insbesondere für die geplante Ausbauinitiative, ist keine ausreichende Finanzierung hinterlegt. Dabei hat der Nationale Radverkehrsplan die notwendigen Mittel mit 30 Euro pro Jahr und Kopf bereits beziffert. Und wenn der Bund den gerechten Anteil daran trägt, muss er mindestens rund 800 Millionen Euro pro Jahr in die Radinfrastruktur investieren. Im Sofortprogramm wird lediglich ein Mehrbedarf von insgesamt 250 Mio. Euro angekündigt. Das ist noch nicht einmal die Hälfte der Mittel, die in diesem Jahr für das erfolgreiche Sonderprogramm Stadt und Land zur Verfügung stehen. Wie soll die angekündigte Ausbauinitiative gelingen, wenn für den Radwegeausbau deutlich weniger Mittel zur Verfügung stehen, als in der Vergangenheit? Auch angesichts deutlich gestiegener Baukosten ist dies nicht realistisch.

Im begleitenden Gutachten des Expertenrats wird außerdem eine Reform der StVO in Aussicht gestellt. Für eine rechtssichere StVO-Reform braucht es zunächst eine Novelle des höherrangingen Straßenverkehrsrechts (StVG). Im Koalitionsvertrag haben wir dazu eine Verankerung neuer Ziele (Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung), vereinbart. So sollen die Kommunen mehr Handlungsspielräume erhalten, um z.B. über die Anordnung von Geschwindigkeiten oder Radverkehrsanlagen selbst zu entscheiden. Diese Reform kann und muss zügig vom Bundesministerium umgesetzt werden. Wenn Rad- und Fußverkehr wirklich gefördert werden sollen, brauchen wir ein Straßenverkehrsrecht, das Kommunen nicht durch aufwändige Nachweispflichten behindert, sondern ihnen Handlungsspielraum eröffnet.

Hintergrund

Am 13.7. hat Bundesverkehrsminister Wissing Maßnahmen für ein Klimaschutzsofortprogramm im Verkehrsbereich vorgelegt. Der Vorschlag ist bislang nicht abgestimmt, da entsprechende Gesprächsangebote nicht angenommen wurden. Im dreiseitigen Papier setzt der Minister u.a. auf den Ausbau der Ladeinfrastrukur, eine Radverkehrs- und eine ÖPNV-Offensive. Kurzfristig wirksame Maßnahmen wie ein temporäres Tempolimit, autofreie Tage oder ein Recht auf Homeoffice sind nicht enthalten. Begleitend veröffentlichte das Verkehrsministerium Maßnahmenvorschläge des Expertenrats, macht sich diese aber ausdrücklich nicht zu eigen.