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Rede

Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Portrait of Swantje

Swantje Michaelsen

3 min Lesezeit

21. September 2023

Rede von Swantje Michaelsen zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes (1. Lesung)

"Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleg*innen,

in fast allen Kommunen in Deutschland wird über Mobilität und Verkehr intensiv diskutiert. Ob mehr Platz fürs Rad, sichere Schulwege oder saubere Luft – viele Veränderungen bremst allzu oft das starre Bundesrecht aus.

Die Grundlage von allem ist das Straßenverkehrsgesetz, ein Bundesgesetz, das im Kern noch aus der Kaiserzeit stammt.

Mit diesem Gesetz sollte 1909 das neue Verkehrsmittel Auto gefördert werden.

Dafür wollte man dem Auto Platz schaffen auf den belebten Straßen und hat deshalb der Flüssigkeit des Autoverkehrs einen großen Stellenwert im Gesetz eingeräumt.

So wurden aus Straßen, in denen Menschen zu Fuß, mit Karren und Kutschen unterwegs waren, wo sie arbeiteten, spielten und sich aufhielten mit der Zeit vielerorts öde Durchfahrtsschneisen.

Auch 100 Jahre später ist das Straßenverkehrsgesetz stark darauf ausgerichtet, dass der Autoverkehr fließt.

Hauptziel des Straßenverkehrsgesetzes ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Und das macht den Kommunen bei der Gestaltung von Straßen das Leben schwer.

Aber die Zeiten haben sich geändert, unsere Gesellschaft hat sich verändert.

Nicht nur hat sich die Zahl der Autos vervielfacht: 1909 gab es etwa 45.000 Autos in Deutschland, inzwischen sind es knapp 50 Millionen.

Wir leben in einer modernen, vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen nicht nur mit dem Auto, sondern auch zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sein wollen.

Eine Gesellschaft, in der viele Eltern wollen, dass ihre Kinder sicher und selbständig zur Schule oder ins Schwimmbad fahren können.

Eine Gesellschaft, in der es vielen Menschen wichtiger geworden ist, dass Städte und Gemeinden lebenswert sind.

Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag eine Änderung des Straßenverkehrsrechts vereinbart.

Das Straßenverkehrsgesetz soll neue Ziele bekommen.

Damit vergrößern sich die Entscheidungsspielräume der Kommunen, sodass sie Straßen und Plätze leichter an die Bedürfnisse vor Ort anpassen können.

Sie können dann Radwege bauen oder einen Zebrastreifen anordnen, weil sie sich für die Gesundheit der Menschen einsetzen.

Oder weil sie ein Quartier lebenswerter machen wollen. Oder um einen Schulweg zu sichern.

Dafür gibt es Rückenwind von inzwischen mehr als 900 Städten und Gemeinden aus ganz Deutschland. Sie haben sich in der „Initiative für lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeiten“ zusammengeschlossen.

Dabei sind große und kleine Städte und Gemeinden und einige Landkreise aus allen Bundesländern.

Sie werden von Parteien aller demokratischen Farben geführt und sind sich in diesem Punkt absolut einig: sie wollen selbst entscheiden, „wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen.

Genau so, wie es die Menschen vor Ort brauchen und wollen!“

Auch die Verkehrsminister*innen der Länder und der Deutsche Verkehrsgerichtstag unterstützen das, was sich die rund 900 Kommunen aus dem Städtebündnis wünschen: mehr Entscheidungsspielräume vor Ort.

Das muss eine Reform des Straßenverkehrsrechts liefern:

Sie muss Kommunen Entscheidungsspielräume geben, damit sie die Herausforderungen in Sachen Unfälle, CO2-Emmissionen oder Luftverschmutzung angehen können.

Dafür müssen Maßnahmen zur Verkehrssicherheit, zur Stärkung der klimafreundlichen Mobilität oder für lebenswerte öffentliche Räume leicht umsetzbar werden.

Kommunen müssen erkannte Gefahrenstellen entschärfen können, ehe sich Unfälle ereignen und Menschen sterben.

Die Kommunen fordern diese Reform schon lange.

Machen wir aus ihr eine Reform, die den Kommunen den Handlungsspielraum gibt, den sie brauchen.

Damit sie unsere Straßen sicher machen und Städte und Gemeinden in Orte für Menschen verwandeln können."

Die Rede zum Nachhören gibt es auf meinem Profil über die Homepage des Deutschen Bundestages.