Heute ist ein wichtiger und guter Tag für die Verkehrswende und für die Sicherheit auf unseren Straßen. Vom heutigen Abschluss der Straßenverkehrsrechtsreform profitieren alle: die 3-Jährige auf dem Laufrad, die Seniorin mit ihrem Rollator und die Radfahrerin.
Die Straßenverkehrsrechtsreform ist ein Meilenstein. Nach mehr als 100 Jahren muss nicht länger alles dem fließenden Autoverkehr untergeordnet werden. Zebrastreifen, Fahrradstraßen, Verkehrsberuhigung in Wohnquartieren und mehr Raum für Menschen zu Fuß und auf dem Rad: all das ist jetzt unbürokratisch und leichter möglich. Die VwV übernimmt damit den Geist von Gesetz und Verordnung, den Kommunen mehr Entscheidungsspielräume und Möglichkeiten für die Gestaltung vor Ort zu geben.
Bis auf den letzten Metern hatte es gegen die Reform im Bundesrat parteipolitischen Widerstand von Seiten der Union und insbesondere der CSU aus Bayern gegeben. Ich bin sehr froh, dass die allermeisten restriktiven Änderungsvorschläge heute keine Mehrheit im Bundesrat gefunden haben.
Hintergrund:
Mit dem Beschluss der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) hat der Bundesrat heute den letzten wichtigen Baustein der Straßenverkehrsrechtsreform umgesetzt. Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung haben wir bereits im letzten Jahr mit der Ampel reformiert. Dafür haben wir Bündnisgrüne lange gekämpft.
Erste Beispiele darüber, wie die Reform wirkt, sehen wir bereits auf den Straßen unter anderem in Form neuer Tempo 30-Abschnitte in Hannover oder im hessischen Bensheim oder mit Busspuren in Berlin. Der heutige Beschluss ist dennoch von großer Bedeutung, weil viele Kommunen und Verwaltungen noch auf eine neue VwV-StVO gewartet haben, bevor sie ihre neuen Handlungsspielräume nutzen. Denn die Vorschrift konkretisiert und bietet einen Handlungsleitfaden, welche Maßnahmen insbesondere nach der neuen Rechtslage jetzt möglich sind.
Der im Bundesrat eingebrachte und nun mit wenigen Änderungen beschlossene Entwurf zur Verwaltungsvorschrift war bereits ein zwischen den Ländern abgestimmter Kompromiss. Umso konsequenter ist, dass die grundlegendsten und die vielen rückwärtsgewandten Vorschläge, insbesondere aus Bayern, heute keine Mehrheit im Plenum des Bundesrates gefunden haben.