StVG und StVO
Neues Straßenverkehrsrecht: Mehr Sicherheit, mehr Klimaschutz, mehr Lebensqualität
- Gemeinsam mit vielen Kommunen, Verbänden und engagierten Bürger*innen haben wir nach langem Einsatz das Straßenverkehrsrecht auf neue Füße gestellt. Das ist ein wichtiger Grüner Erfolg!
- Der reibungslose Verkehrsfluss des Autos steht nicht länger im Mittelpunkt des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Künftig können Kommunen auch den Klima- und Umweltschutz, die Gesundheit und die städtebauliche Entwicklung vorantreiben.
- Nach der Reform des StVG hat nun auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) den Bundesrat passiert. Damit werden die neuen Ziele erstmals anwendbar für die Kommunen. Sie können nun endlich das Fahrrad, den Bus und das Zufußgehen gezielt fördern.
Mehr Platz fürs Rad
- Kommunen können leichter Radwege anordnen.Es wird einfacher, lückenlose Radwegenetze in den Städten und Gemeinden zu schaffen.
Um das geht‘s konkret: Anordnungen für Flächen des Radverkehrs können auf Basis der neuen Ziele (also Klimaschutz, Umweltschutz, städtebauliche Entwicklung und Gesundheit) erfolgen. Sie müssen dann die Anforderungen von §45 Abs. 9 nicht mehr erfüllen (Kein Nachweis einer Gefahrenlage nötig). Leichter möglich werden jetzt z.B. Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Abstellanlagen für Fahrräder.
Weniger Stau für den Bus
- Städte und Gemeinden können den Busverkehr beschleunigen. Denn künftig wird es leichter, eigene Fahrspuren für Busse auszuweisen. Das wird großen und kleinen Gemeinden helfen, den ÖPNV attraktiver zu machen.
Um das geht’s konkret: Fahrspuren für Busse und Bevorrechtigungen für den ÖPNV können auf Basis der neuen Ziele erleichtert und ohne Berücksichtigung von §45 Abs. 9 angeordnet werden (kein Nachweis einer Gefahrenlage nötig). Die hohen Anforderungen (Takt von 20 Bussen/Stunde) müssen künftig nicht mehr erfüllt werden. Leichter möglich werden jetzt z.B. Bussonderfahrstreifen oder kurze Bypässe für den Busverkehr. Letzteres ist auch für kleinere Kommunen hilfreich.
Mehr Tempo 30
- Kommunen erhalten mehr Möglichkeiten, Tempo 30 anzuordnen, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Sie können größere Lücken zwischen Tempo 30-Abschnitten schließen. Das sorgt für mehr Sicherheit und Lebensqualität.
Um das geht‘s konkret: Die Anordnung von Tempo 30 ist jetzt auch leichter bei an Hauptverkehrsstraßen gelegenen Spielplätzen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Heime, Tageseinrichtungen, Werkstätten), hochfrequentierten Schulwegen und Zebrastreifen möglich (Ausnahme von der qualifizierten Gefahrenlage). Auch Streckenabschnitte bis 500 Meter zwischen zwei bestehenden Tempo 30 Strecken können leichter angeordnet werden (Ausnahme von der qualifizierten Gefahrenlage).
Bei Tempo 30 nutzt die StVO den neuen Spielraum des Straßenverkehrsgesetzes noch nicht, das konnte politisch in der Koalition nicht geeint werden. Künftig muss aber nur noch die StVO geändert werden, um den Kommunen mehr Handlungsspielraum einzuräumen.
Mehr Sicherheit für den Fußverkehr
- Auch für den Fußverkehr gibt’s künftig mehr Platz und Möglichkeiten. Es wird beispielsweise leichter, Zebrastreifen anzuordnen. Außerdem kann Tempo 30 künftig auch an Zebrastreifen angeordnet werden.
Um das geht‘s konkret: : Anordnungen für Flächen des Fußverkehrs können auf Basis der neuen Ziele (also Klimaschutz, Umweltschutz, städtebauliche Entwicklung und Gesundheit) erfolgen. Sie sind dann von den Anforderungen von §45 Abs. 9 ausgenommen (kein Nachweis einer Gefahrenlage nötig).
Weitere Erleichterungen für Kommunen
- Kommunen erhalten mehr Möglichkeiten den Parkraum zu ordnen. Außerdem werden die Kommunen durch ein Antragsrecht gestärkt.
Um das geht’s konkret:
- Parkraumbewirtschaftung kann bisher nur bei bestehendem Parkdruck angeordnet werden. Hier gibt es Erleichterungen: Künftig ist Parkraumbewirtschaftung auch bei drohendem Parkdruck möglich oder auf Basis eines städtebaulichen Konzepts.
- Antragsrecht: Kommunen erhalten ein Antragsrecht für alle Anordnungen auf Basis der neuen Ziele. Wird dem Antrag nicht entsprochen, kann die Kommunen klagen.
- Erprobung der Bluelanes bis Ende 2028: Kommunen können Sonderspuren für neue Mobilitätsformen/bei Verringerung von Fahrten einrichten.
- Die Ladezone erhält ein eigenes Verkehrszeichen.